Vertreibung, Enteignung und Massenmord an Deutschen als »Ausnahmeregelung« in der EU-Menschenrechts-Charta
Michael Grandt
Tschechien hat es geschafft: Deutschland ist wieder einmal eingeknickt. – Die erste Amtshandlung der neuen/alten Bundeskanzlerin Angela Merkel und des neuen Außenministers Guido Westerwelle war, die Interessen der Sudetendeutschen zu verraten und die Opfer der tschechischen Pogrome zu verhöhnen.
In der Präambel der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (2000/C364/01) heißt es: »In dem Bewusstsein ihres geistig-religiösen und sittlichen Erbes gründet sich die Union auf die unteilbaren und universellen Werte der Würde des Menschen, der Freiheit, der Gleichheit und der Solidarität (…) Die Union trägt zur Erhaltung und zur Entwicklung dieser gemeinsamen Werte unter Achtung der Vielfalt der Kulturen und Traditionen der Völker Europas sowie der nationalen Identität der Mitgliedsstaaten und der Organisation ihrer staatlichen Gewalt auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene bei.«
Alles nur leeres Gerede, wie wir gestern Abend erfahren mussten, denn die so hoch gehaltenen Menschenrechte wurden skrupellos auf dem Altar der EU geopfert.
Tschechiens Erpressung hat Erfolg
Die bis dato verweigerte Unterschrift des tschechischen Präsidenten Klaus unter den Reformvertrag beruht auf der Befürchtung, die vertriebenen Sudetendeutschen könnten für ihr entschädigungslos verstaatlichtes Eigentum nach der EU-Grundrechte-Charta, die ja Bestandteil des Vertrages ist, Regressforderungen stellen. Deshalb erpresst er die anderen 26 Mitgliedsländer mit der Forderung nach einer Zusatzklausel, die sein Land von der Gültigkeit der europäischen Menschenrechte ausnimmt. Mit dieser Sonderregelung will er Tschechien vor Eigentumsansprüchen Vertriebener schützen, denn sonst ist zu befürchten, dass die drei Millionen Deutschen, die nach dem Zweiten Weltkrieg die damalige Tschechoslowakei verlassen mussten, unter Umgehung der tschechischen Justiz Ansprüche auf frühere Besitztümer anmelden könnten.
Die Erpressung Tschechiens hatte jetzt Erfolg.
EU: Was interessiert uns das Geschwätz von gestern?
Während des Abendessens haben sich die 27 europäischen Staats- und Regierungschefs nun auf eine Ausnahmeklausel für Tschechien geeinigt und das, obwohl die »Benes-Dekrete«, die der Vertreibung und Enteignung der Sudetendeutschen zugrunde liegen, laut EU gegen die Menschenrechte verstoßen! (Näheres dazu in meinem Artikel »Was wirklich hinter der tschechischen Blockade gegen den Lissabon-Vertrag steckt«.)
Die tschechischen Dekrete wandten sich gegen eine Gruppe von Personen allein wegen ihrer nationalen Zugehörigkeit. Damit missachteten sie das Prinzip der Unschuldsvermutung und verweigerten den Betroffenen das Recht, sich vor einem unabhängigen Gericht zu verteidigen, was rechtsstaatlichen Prinzipien widerspräche. Die Konfiskation, also die Enteignung des sudetendeutschen Eigentums, ist nach wie vor völkerrechtswidrig und das oben benannte »Straffreiheitsgesetz« verstößt gegen europäische und weltweit geltende Menschenrechte.
Das Europäische Parlament beanstandete in seiner Sitzungsperiode im November 2002 in einer Entschließung insbesondere und ausdrücklich dieses »Straffreiheitsgesetz« und erklärte, »dass das Gesetz Nr. 115 vom 8. Mai 1946 vom Standpunkt moderner Rechtsstaatlichkeit keine Existenzberechtigung hat«. Auch würden die »ethnisch bestimmten Maßnahmen, die zu kollektiver Vertreibung und zur Zerstörung kultureller Werte führen, eklatant gegen europäische Grundrechte und die gemeinsame Rechtskultur der Europäer verstoßen«.
Aber seit dem 29. Oktober 2009 wissen wir nun, dass dies nur Lippenbekenntnisse sind, frei nach dem Motto: »Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern?«. Alle EU-Regierungschefs haben zugestimmt, dass Tschechien die Ausnahmeregelung zugesprochen bekommt, und das geschah nur deswegen, damit der tschechische Präsident den Lissabon-Vertrag unterschreibt.
Man kann es auch anders ausdrücken: Die Reform der EU durch den Lissabon-Vertrag gründet sich auf den 250.000 von den Tschechen grausam ermordeten Sudetendeutschen.
So werden Raub, Vertreibung und Massenmord von der EU nicht nur toleriert, sondern ausgerechnet auch noch in einer Ausnahmeerklärung für Menschenrechte festgeschrieben – was für eine ungeheure Verhöhnung der Opfer!
Deutsche Regierung verrät die Interessen der Sudetendeutschen
Die mit Tschechien vereinbarte Fußnote sei »auch von den benachbarten Ländern« akzeptiert worden. In dieser Fußnote zum Vertrag wird klargestellt, dass die im Lissabon-Vertrag enthaltene Grundrechtecharta keine Rechtsgrundlage für mögliche Klagen gegen die sogenannten Benes-Dekrete von 1945 ist.
Im Kreis der Staats- und Regierungschefs ging es vor allem darum, die Zustimmung von Ungarn, Deutschland und Österreich zu bekommen. Die drei Staaten hatten zur Bedingung für ihr Einverständnis gemacht, dass in keinem EU-Text die Rechtmäßigkeit der Benes-Dekrete - wie ursprünglich von Tschechien gefordert – direkt und namentlich erwähnt werden dürften.
Was für ein Erfolg!
Sind deutsche Opfer weniger wert?
Wenn es darum geht, die Opfer der deutschen Verbrechen niemals zu vergessen, fließen jährlich Milliarden-Summen an Entschädigungen, und der Kult mit der Schuld nimmt immer mehr zu.
Geht es allerdings um Massenmorde, die von anderen Nationen an den Deutschen verübt worden sind, hört man kein Wort, weil es politisch unkorrekt ist, über sie zu sprechen. Man findet sie daher nach wie vor in keinem Schulbuch.
Gibt es also »gute« und »schlechte«Tote? Sind deutsche Frauen und Kinder, die zu Hunderttausenden grausam ermordet wurden, weniger wert? Den Eindruck könnte man gewinnen, denn für sie setzt sich niemand ein – aus Angst, in eine bestimmte Ecke gedrängt zu werden.
http://info.kopp-verlag.de/news/vertreibung-enteignung-und-massenmord-an-deutschen-als-ausnahmeregelung-in-der-eu-menschenrecht.html
Zur Ergänzung:
Was wirklich hinter der tschechischen Blockade gegen den Lissabon-Vertrag steckt (...)
Edvard Benes (1884–1948), der tschechische Staatspräsident, hatte in einer Rede kurz nach Ende des Zweiten Weltkrieges seine Tschechen aufgefordert: »Werft die Deutschen aus den Wohnungen, macht Platz für unsere Menschen – wir hätten das schon im Jahre 1918 erledigen wollen, aber damals hielten uns die Briten die Hände gebunden. Jetzt aber wollen wir das erledigen.« (1)
Als »Benes-Dekrete« (richtig: »Die Dekrete des Präsidenten der Republik«) (2) werden die 143 Präsidialdekrete bezeichnet, die von der tschechoslowakischen Regierung erlassen und später nachträglich von der provisorischen tschechoslowakischen Nationalversammlung im März 1946 gebilligt wurden. Hauptsächlich befassten sich die Dekrete mit der Weiterführung der staatlichen Kontinuität der Tschechoslowakei und der Regelung des öffentlichen Lebens nach Kriegsende im Jahre 1945.
Acht Dekrete (3) betrafen diejenigen Einwohner, die sich bei der letzten Volkszählung in der Tschechoslowakei im Jahre 1930 als Deutsche oder Ungarn deklariert hatten, durch das Münchener Abkommen von 1938 aufgrund ihres Wohnortes in die Verwaltungshoheit des Deutschen Reiches gelangt waren, auch die in den Jahren von 1938 bis 1945 zugezogenen Reichsdeutschen.
So wurden durch die Dekrete etwa 2,9 Millionen Deutsche pauschal zu Staatsfeinden erklärt, enteignet und »ausgebürgert«, sprich zwangsvertrieben. Die von den Tschechen beschlagnahmten deutschen und ungarischen Güter und Bauernhöfe hatten einen Vorkriegswert von 100 Milliarden Tschechenkronen. Dazu kamen noch die weiteren viele Milliarden Kronen ausmachenden Einnahmen aus Produktionsstätten sowie Geld- und Immobilienvermögen. Im Vergleich: Der Jahresetat des ganzen tschechisch-slowakischen Staates entsprach im Jahre 1934 gerade mal 7,6 Milliarden Tschechenkronen.
Bei der Massenvertreibung fanden rund 250.000 Menschen den Tod. Tschechische Zivilisten, Paramilitärs, aber auch die Armee verübten unbeschreibliche Grausamkeiten an deutschen wie auch ungarischen Frauen und Kindern. Die Täter wurden jedoch aufgrund des berüchtigten »Straffreiheitsgesetz Nr. 115« vom 8. Mai 1946 nicht belangt, sondern die Taten sogar als rechtmäßig bezeichnet. Somit wurde der Massenmord »legalisiert«. Manche Gutachter kamen jedoch zu dem Schluss, dass die Vertreibung und Ermordung der Sudetendeutschen in den Jahren 1945/46 den Tatbestand des »Völkermordes« erfülle. Dies bleibt bis heute heftig umstritten.
EU: Benes-Dekrete verstoßen gegen Menschenrechte
Die Vetriebenenverbände kritisieren vor allem, dass sich die Dekrete gegen eine Gruppe von Personen allein wegen ihrer nationalen Zugehörigkeit wandten. Damit missachteten sie das Prinzip der Unschuldsvermutung und verweigerten den Betroffenen das Recht, sich vor einem unabhängigen Gericht zu verteidigen, was rechtsstaatlichen Prinzipien widerspräche.
Dem ist zuzustimmen, denn die Konfiskation, also die Enteignung des sudetendeutschen Eigentums, ist nach wie vor völkerrechtswidrig und das oben benannte »Straffreiheitsgesetz« verstößt gegen europäische und weltweit geltende Menschenrechte.
Das Europäische Parlament beanstandete in seiner Sitzungsperiode im November 2002 in einer Entschließung insbesondere und ausdrücklich dieses »Straffreiheitsgesetz« und erklärte, »dass das Gesetz Nr. 115 vom 8. Mai 1946 vom Standpunkt moderner Rechtsstaatlichkeit keine Existenzberechtigung hat«. Auch würden die »ethnisch bestimmten Maßnahmen, die zu kollektiver Vertreibung und zur Zerstörung kultureller Werte führen, eklatant gegen europäische Grundrechte und die gemeinsame Rechtskultur der Europäer verstoßen« (4).
Benesch, der Held
Doch anstatt diese Entschließung der EU ernst zu nehmen, beschloss das tschechische Parlament kurz vor der Aufnahme in die europäische Gemeinschaft am 24. Februar 2004 mit 118 gegen 14 Stimmen ein Gesetz zur Ehrung von Benes, das nur aus einem Satz besteht: »Eduard Benes hat sich um den Staat verdient gemacht.«
http://info.kopp-verlag.de/news/was-wirklich-hinter-der-tschechischen-blockade-gegen-den-lissabon-vertrag-steckt.html
Die Zustimmung der "Bundesregierung" war leider zu erwarten.
Und leider sind die "Benes-Dekrete" auch nicht der einzige Fall, bei dem die vielbeschworenen und bei fremden Staaten so gern angemahnten "Menschenrechte" nicht für Deutsche gelten.
Anlage:
Charta der Grundrechte der Europäischen Union
http://www.europarl.europa.eu/charter/pdf/text_de.pdf
lg
sciurus






